Essgefühl

Häufig gestellte
Fragen

Fragen &
Antworten

Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Informationen rund um Ihre Ernährungsberatung/Ernährungstherapie.

Petersilie

Häufig gestellte
Fragen beantwortet

Zu Ihrem Erstgespräch bringen Sie Fragen mit, die Sie klären möchten.

Falls vorhanden, die Laborwerte sowie den medizinischen Befund bzw. das Testergebnis.
Bei einer Ernährungstherapie bringen Sie bitte zusätzlich die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit.

Eine ernährungstherapeutische Anamnese ist das Erfassen Ihrer Ernährungs- bzw. Essgewohnheiten sowie aller damit verbundenen Faktoren. Diese geben uns einen wichtigen Input und bilden die Grundlage für Ihren individuellen Behandlungsansatz.
Die Anamnese findet am Anfang der Ernährungsberatung bzw. -Therapie statt.
Dabei werden Ihre Gründe, Erwartungen sowie die individuellen Ziele festgelegt.
Im Rahmen einer Ernährungstherapie werden zusätzlich Beschwerden, Erkrankungen, ggf. Stoffwechselstörungen, Laborwerte sowie die Medikation erfasst. Es folgt eine Ernährungsdiagnosestellung und Planung der Beratungsinhalte und Folgetermine.

Unsere Beratungsgespräche sind stets individuell auf Ihre Anliegen und Bedürfnisse angepasst. Im Verlauf der Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie erhalten Sie von uns Informationen und Beratungsmaterial zu Ihrem Krankheitsbild/Anliegen. 

Gemeinsam entwickeln wir Ansätze zum Erreichen einer Verbesserung bzw. zum Erreichen Ihrer Ziele. Wir besprechen ausführlich Ihre persönliche Ernährungsform, unter Einbeziehung Ihrer Vorlieben und unter Beachtung Ihrer Lebenssituation. Gemeinsam erarbeiten wir, wie Sie diese schrittweise in Ihrem Alltag umsetzen können.

Die meisten Krankenkassen bezuschussen eine präventive Ernährungsberatung (§ 20 SGB V).
Dafür müssen Sie den Antrag auf Kostenerstattung ausfüllen und zusammen mit unserem Kostenvoranschlag an Ihre Versicherung senden.

Eine Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) wird in der Regel von Ihrer Krankenkasse bezuschusst. Diese ist für Menschen mit einer ernährungsbedingten Erkrankung vorgesehen.
Vor Beratungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sowie unseren Kostenvoranschlag.
Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung muss von Ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt oder Facharzt) ausgefüllt werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe diese die Kosten für Ihre ernährungstherapeutische Beratung übernimmt. Die Differenz zwischen den kalkulierten Kosten / dem Rechnungsbetrag und der zugesagten Bezuschussung ist Ihre Selbstkostenbeteiligung. Sollte Ihre Krankenkasse / Krankenversicherung keine Bezuschussung bewilligen, dann müssen Sie die Kosten als Selbstzahler übernehmen.

Laden Sie einfach die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung hier herunter und gehen Sie damit zu Ihrem behandelnden Arzt (Haus- oder Facharzt). Füllen Sie die Notwendigkeitsbescheinigung zusammen mit Ihrem Arzt aus und senden Sie sie dann an Ihre Krankenkasse. Eine Kopie bringen Sie bitte zu Ihrem Ersttermin mit.

Die Notwendigkeitsbescheinigung ist nicht an ein Quartal gebunden, sollte aber zeitnah an Ihre Krankenkasse geschickt werden.

Die Anzahl der erforderlichen Beratungen hängt von Ihrer Diagnose, Ihrer persönlichen Ausgangssituation und Ihrer Fragestellung ab.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf; in der Regel lässt sich bereits nach einem kurzen Erstgespräch der zeitliche Umfang und die Anzahl der voraussichtlich benötigten Termine festlegen.
Der Zeitabstand zwischen den einzelnen Beratungsterminen beträgt in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.

Selbstverständlich können Sie, nach vorheriger Absprache, eine Vertrauensperson zu Ihren Terminen mitbringen. Manchmal ist es sogar sinnvoll, z. B. den Partner oder die Partnerin mit einzubeziehen.

Notwendigkeits­bescheinigung Ernährungstherapie

Eine ernährungstherapeutische Intervention durch eine(n)Diätassistent*in in oder Ernährungswissenschaftler*in.

Antrag für Präventive Ernährungsberatung

Für verhaltensorientierte Ernährungsberatung gemäß § 20 Abs. 1 SGB V durch einen qualifizierten Ernährungsberater.

Info zur Beihilfe

Ernährungstherapie ist seit 01.01.2019 beihilfefähig.

Für Ärzte: Infobroschüre für die Arztpraxis "KBV- Praxiswissen"

Möglichkeiten der Beratung und Therapie, Tipps für die Praxis und Beispiele.

Leitfaden zur Kostenrückerstattung

Antrag auf Kostenrückerstattung

Unterlagen zum
Download

Sandra Heiligmann

Wir sind
für Sie da

Wir wissen wie schwer der erste Schritt sein kann. Deswegen nehmen wir uns intensiv Zeit für Sie. Vereinbaren Sie gerne ein Gespräch mit uns. Als Ihr persönlicher Ansprechpartner helfen wir Ihnen vertrauensvoll und effektiv.